Unterricht nach den Osterferien

Liebe Eltern,

gestern gegen Abend kam endlich die Mail des Ministeriums.

Bis zum 23. April wird es zunächst mit dem Wechselunterricht weitergehen. Das würde bedeuten, dass Gruppe A vom 12. bis 16. April Präsenzunterricht hat und Gruppe B entsprechend vom 19. bis 23. April.

Falls es innerhalb der Ferien zu irgendwelchen Änderungen kommen sollte, teile ich Ihnen diese unmittelbar über IServ mit.

Falls Ihr Kind in seiner Distanzlernwoche in die Notbetreuung gehen muss, melden Sie sich bitte bei mir über IServ. Sobald es hierfür einen neuen Antrag gibt, schicke ich auch diesen über IServ.

Das gesamte Hansateam wünscht Ihnen nun erholsame Ferien und ein schönes Osterfest!

Bleiben Sie gesund!

Liebe Grüße

B. Köppencastrop & Team

Wechselunterricht-aktuelle Information

Liebe Eltern,
 
unser Ministerpräsident Herr Laschet setzt sich erst noch mit den Gewerkschaften und dem Ministerium NRW zusammen, um die weitere Vorgehensweise in den Schulen zu besprechen. Somit verbleiben wir in unserem derzeitigen Modell des Wechselunterrichts, d.h. die Gruppe A kommt nächste Woche wieder zum Präsenzunterricht in die Schule und die Gruppe B lernt zuhause in Form von Distanzunterricht.
In der darauf folgenden Woche verfahren wir entsprechend umgekehrt. Wie wir die Kinder in der letzten Woche vor den Osterferien (22. bis 26.3.) einteilen werden, planen wir erst morgen Mittag, so dass ich Ihnen darüber erst morgen Nachmittag Bescheid geben kann.
 
Viele liebe Grüße
 
B. Köppencastrop
 
 

Wichtige Informationen zum Unterricht ab dem 22.02.2021

Liebe Eltern,

wir freuen uns, dass Ihre Kinder endlich wieder in die Schule kommen dürfen und haben nun ein Konzept für den Wechselunterricht ab dem 22. Februar 2021 erstellt. Zunächst haben wir nur die beiden kommenden Wochen geplant. Jede Klasse wird zur Hälfte geteilt. Somit erhält jedes Kind eine Woche Präsenzunterricht in der Schule und eine Woche Distanzunterricht zuhause. Es entsteht in jeder Klasse eine Gruppe A und eine Gruppe B. Die Gruppe A erhält vom 22. bis 26. Februar Präsenzunterricht in der Schule. Die Gruppe B entsprechend vom 1. bis 5. März. Wenn Ihr Kind also keinen Präsenzunterricht erhält, befindet es sich somit im Distanzunterricht.

Der Präsenzunterricht behandelt vornehmlich Inhalte der Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Die Klassenlehrerinnen nehmen die Teilung in den Klassen alphabetisch vor. Die Kinder können nicht mehr getauscht werden! Somit können wir gewährleisten, dass alle Geschwisterkinder in der selben Woche Unterricht haben. Die Gruppeneinteilung erhalten Sie morgen von der Klassenlehrerin Ihres Kindes.

Die parallel laufende Notbetreuung ist wirklich nur noch für Notfälle gedacht!

Falls die Gruppen zu groß werden, können wir sie nicht mehr anbieten. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass sich Ihr Kind in der Notbetreuung mit allen anderen Kindern des Jahrgangs mischen wird. Es wird nur vier Notbetreuungsgruppen geben, für jeden Jahrgang eine. Anders können wir unser Konzept personell leider nicht stemmen.

Um die Ansteckungsgefahr so niedrig wie möglich zu halten, empfehlen wir, dass alle Schüler*innen zu jeder Zeit (außer während der Mahlzeiten) ihre Maske tragen. Hier sind weiterhin Alltagsmasken gestattet, es müssen keine FFP2- oder OP-Masken sein. Außerdem desinfizieren sich die Kinder morgens bei Schuleintritt (Nutzung verschiedener Eingänge) die Hände und waschen sie täglich mehrmals. In den Räumen wird regelmäßig gelüftet und die Pausen finden versetzt statt. Die Tische in den Klassenräumen werden mit genügend Abstand zueinander gestellt. Für uns steht bei allem Handeln immer der Präsenzunterricht im Vordergrund!

Wir hoffen auf einen guten Start am Montag und grüßen Sie alle ganz herzlich!

Ihre B. Köppencastrop und Team

Notbetreuung ab Montag, den 11.01.2021

Liebe Eltern,

soeben ist die Mail des Ministeriums eingetroffen: Hier ein Ausschnitt zu Ihrer Information:

Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Information in geeigneter Weise an die Eltern Ihrer Schülerinnen und Schüler weitergeben. Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, dem 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das Anmeldeformular ist als Anlage beigefügt).

Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt. Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen - auch wenn sie sich in der Schule befinden - am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil.

Bitte lassen Sie mir den anhängenden Anmeldevordruck ausgefüllt bis morgen, Freitag, 8. Januar bis 12.00 Uhr zukommen, falls Sie das Betreuungsangebot ab Montag nutzen müssen.

Liebe Grüße

B. Köppencastrop